Wir betreuen Unternehmen in den Bereichen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber zu umfassenden Vorsorgemaßnahmen um Gesundheitsschäden am Arbeitsplatz durch Unfall und Erkrankung zu vermeiden.
Entsprechend §5 des Arbeitssicherheitsgesetzes "Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit", muss eine dafür entsprechend ausgebildete „Fachkraft für Arbeitssicherheit“ zur Verfügung stehen.
Wir stellen die gesetzlich geforderten "Fachkräfte für Arbeitssicherheit" in Form einer externen Betreuung zur Verfügung. Dies ermöglicht eine effiziente, kostenoptimierte Lösung dieses Aufgabengebietes in Ihrem Unternehmen.
Weiterhin entlasten wir Sie durch Übernahme der umfangreichen Unternehmerpflichten, wie Erstellung von Gefährdungsanalysen, Mitarbeiterunterweisungen, Dokumentationen und vieles mehr.